Der Wildpark Duttenstein GmbH (AGB Jagd). Stand: Jan. 2026.
Der Vertrag zwischen der Wildpark Duttenstein GmbH und dem Kunden kommt zustande durch:
1. durch Vertragsunterzeichnung
2. die schriftliche oder mündliche Annahme eines Angebots durch den Kunden oder
3. den Eingang der schriftlichen Anmeldung über das online-Portal oder
4. den Zahlungseingang für die gebuchte Jagd bei der Wildpark Duttenstein GmbH
Sofern nichts Anderes vereinbart ist, wird 14 Tage nach der Buchung 50 % des Buchungspreises fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor dem Jagdevent fällig. Bei Abschussgebühren von Trophäenträgern, 14 Tage nach Erhalt der Rechnung.
Bei Stornierung im Zeitraum von 90 Tagen und mehr vor der gebuchten Jagd hat der Jagdkunde eine Stornierungsgebühr in Höhe von 30 % der Buchungsgebühr zu tragen. Bei Stornierung von weniger als 89 Tage vor der gebuchten Jagd hat der Kunde 60% der Buchungsgebühr zu tragen. Zuviel gezahlte Anzahlungen werden vom Forstbetrieb zurückerstattet.
Gilt die Anmeldung für mehrere Jagdgäste (Jagdgruppe), so verpflichtet sich der Vermittler, die anderen Jagdgäste auf die Abrechnungsmodalitäten hinzuweisen und tritt im Zweifel in die Zahlungsverpflichtung ein.
Der Kunde hat darüber hinaus das Recht, jederzeit die von ihm gebuchte Jagd an eine andere Person zu übertragen, die die notwendigen Bedingungen für die Teilnahme an der Jagd erfüllt. In diesem Falle ist der Jagdkunde verpflichtet, die Wildpark Duttenstein GmbH unverzüglich über die Übertragung zu unterrichten und zwar mindestens 14 Tage vor Jagdbeginn. Die Übertragung bedarf der Zustimmung der Wildpark Duttenstein GmbH. Bei Übertragung einer Jagdbuchung haftet die Person, auf welche die Buchung übertragen wird, neben dem ursprünglichen Jagdteilnehmer gesamtschuldnerisch für alle bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht geleisteten Zahlungsverpflichtungen, die im Zusammenhang mit der Jagd bereits angefallen sind oder noch entstehen können. Für kundenseitige Änderungen (Umbuchungen) eines Vertrages ist ein Betrag in Höhe von 50,00 € als Aufwandsentschädigung zuzüglich evtl. entstandener Kosten zu zahlen.
Bei Ausfall einer Jagd wegen höherer Gewalt (Sturm, starker Schneefall, dichter Nebel, Epidemien, etc.) wird die Wildpark Duttenstein GmbH einen Ersatztermin im laufenden oder im nächsten Jagdjahr ermöglichen. Kann der angebotene Ersatztermin kundenseitig nicht angenommen werden, wird der komplette Anzahlungsbetrag zurückerstattet.
Folgende Leistungen werden durch die Wildpark Duttenstein GmbH erbracht:
– Organisation und Durchführung der Jagd
– Zur Verfügung stellen der jagdlichen Infrastruktur
– Führen der Jagdgäste
– Zur Verfügung stellen eines anerkannten Nachsuchen Gespanns.
Die Wildpark Duttenstein GmbH kann grundsätzlich keine Abschussgarantien geben, sie wird sich jedoch nach bestem Wissen und Gewissen eines sachkundigen Jagdleiters darum bemühen, dem Jagdgast einen Abschuss zu ermöglichen. Es werden jährlich 2 – 3 Drückjagden im Wildpark abgehalten. Eine Garantie, die erste Jagd zu bekommen, kann nicht gegeben werden.
Die Wildpark Duttenstein GmbH und ihre Beauftragten haften nicht für Schäden, entstanden durch waldtypische Gefahren, witterungsbedingte Einflüsse oder höhere Gewalt. Der Jagdgast übernimmt als Teilnehmer einer Jagdveranstaltung die volle Verantwortung für sämtliche Risiken und Gefahren, die mit einer Jagdausübung verbunden sind und nicht von dem Jagdveranstalter zu vertreten sind. Daher wird auch jede Jagdveranstaltung auf eigene Verantwortung des Jagdgastes und/oder der Begleitperson gebucht. Es wird empfohlen, eine Versicherung abzuschließen, die alle Risiken abdeckt. Die Wildpark Duttenstein GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zu vertreten hat. In diesem Falle ist die Schadensersatzhaftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens beschränkt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch im Falle einer Garantieübernahme sowie für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Es besteht grundsätzlich kein Erstattungsanspruch.
Trophäen, Decken und Wildbret sind Eigentum des Veranstalters und werden nach der Jagd an den Erleger nach jeweils gültiger Preisliste verkauft. Ein Kunde erwirbt auch dann nicht das Eigentum an einer Trophäe, wenn das Stück verletzt ist und ein Fangschuss angetragen werden muss. Die Trophäe muss derjenige Kunde erwerben, der das Stück erlegt bzw. den ersten Schuss auf das Tier abgegeben und verletzt hat. Der Kunde muss die Trophäe auch dann erwerben, wenn das angeschossene Tier zu einem späteren Zeitpunkt zur Strecke kommt. Kann der Schütze nicht ermittelt werden, bleibt die Trophäe im Eigentum des Veranstalters.
Voraussetzung für den Vertragsabschluss ist ein gültiger deutscher Jagdschein nach Bundesjagdgesetz mit gültiger Jagdhaftpflichtversicherung sowie ein aktueller Schießnachweis.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungs- oder Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Nichtige oder unwirksame Vertragsbestimmungen sind unter Wahrung des Grundsatzes der Vertragstreue neu zu regeln. Sollte der Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, verpflichten sich die Parteien, den Vertrag zu ergänzen und den wirtschaftlich beabsichtigten Erfolg herbeizuführen.
Der Gerichtsstand ist Amtsgericht Heidenheim an der Brenz.
Der Jagdgast stimmt mit der Buchung einer gewerblichen Nutzung von auf seiner Jagdreise entstandenen Fotos im Internet, in den Broschüren und im Katalog zu. Sollte der Kunde mit der gewerblichen Nutzung nicht einverstanden sein, muss es der Wildpark Duttenstein GmbH schriftlich mitgeteilt werden.
Der Forstbetrieb ist berechtigt, mit der Geschäftstätigkeit im Zusammenhang stehende personenbezogene Daten des Jagdgastes zu speichern und zu verarbeiten. Der Jagdgast ist mit der Datenspeicherung und Nutzung zu Werbezwecken einverstanden.